Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGLB) gelten für die Geschäftsbeziehungen der TSI Consumer Goods GmbH (nachfolgend TSI) mit dem Besteller ausschließlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. TSI vereinbart mit dem Besteller bei Vertragsschluss die Anwendbarkeit dieser AGLB auch für Folgeaufträge im Rahmen des vereinbarten Vertrages, selbst wenn hierüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Von diesen AGLB etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für TSI nicht verbindlich. Entgegenstehenden Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

Angebote von TSI sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch TSI, spätestens mit der Lieferung der Ware, zustande. Für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung von TSI maßgeblich, sofern der Besteller dieser nach Erhalt nicht ausdrücklich und unverzüglich widerspricht. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung oder eines Prokuristen von TSI verbindlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Forderungen der TSI sind bei Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug – netto Kasse – zur Zahlung fällig. Der Besteller gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Empfang der Lieferung leistet. Ein früherer Zahlungsverzug aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung von TSI verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlich zu treffender Vereinbarung für TSI kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Maßgeblich für den Zahlungs- bzw. Verrechnungszeitpunkt ist der Tag des Zahlungseinganges bei der TSI bzw. der Tag der Bankgutschrift. Der Besteller kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen bzw. wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die von TSI anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Falls nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass der Anspruch von TSI auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, ist TSI berechtigt, die Lieferung und Leistung von Vorauszahlung oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von TSI gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht, kann TSI vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferung

Leistungsfristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Nichtlieferung, Lieferverzögerungen oder Beschädigungen infolge höherer Gewalt oder ähnlichen, nach Vertragsschluss entstehenden, von TSI nicht zu beeinflussenden Umständen, wie z.B. Gewalt, Streiks, Aussperrung etc. hat TSI nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch bis zu 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt wenn einer Partei durch die Verzögerung erhebliche Nachteile entstehen. Lieferungen – auch Teillieferungen – erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Mit Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt selbst dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über. Tauschpaletten müssen bei Anlieferung oder Abholung in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls werden je gelieferte Palette 10,00 EURO berechnet. TSI ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, wenn die Teilleistung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung des übrigen Teils der bestellten Ware durch TSI an den Besteller sichergestellt ist und dem Besteller dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn TSI erklärt sich zur Übernahme der zusätzlichen Kosten bereit. Gerät TSI mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller berechtigt, TSI schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die grundsätzlich 4 Wochen zu betragen hat, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich oder dem Besteller ist eine Nachfrist von 4 Wochen nicht zuzumuten. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser AGLB Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Hat TSI die Leistungsverzögerung nicht zu vertreten, sind Rücktrittsrecht und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller Eigentum der TSI. Bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung des Liefergegenstands zu einer neuen einheitlichen Sache steht TSI das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zu dem Wert der neuen Sache (im Zweifel der übliche Rechnungswert) zu. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Gebrauchsüberlassungen an Dritte sind dem Besteller nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch TSI erlaubt. Der Besteller tritt bereits bei Vertragsabschluss sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an TSI ab. Steht TSI nur ein Miteigentumsanteil zu, wird die Forderung in dem Verhältnis abgetreten, der dem Miteigentumsanteil entspricht. TSI nimmt die Abtretung an. TSI ermächtigt den Besteller widerruflich dazu, die von ihm an TSI abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für TSI einzuziehen. TSI ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist. Der Besteller ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ausdrücklich auf das Eigentum der TSI hinzuweisen und TSI unverzüglich zu informieren und alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Besteller haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.

6. Rechte des Bestellers bei Mängeln der gelieferten Ware

Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn der Besteller nach Erhalt der Ware erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, schriftlich anzeigt. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Von dem Besteller gegenüber der Transportperson ausgestellte Empfangsquittungen über den Umfang der erhaltenen Lieferung wirken auch zu Gunsten, nicht aber zu Lasten von TSI. Bei Sachmängeln behält sich TSI das Recht vor, Gewährleistung durch vollständige oder teilweise Ersatzlieferung zu erbringen. Das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises steht dem Besteller nur dann zu, wenn eine von dem Besteller schriftlich gesetzte Frist zur Ersatzlieferung, die grundsätzlich 4 Wochen betragen muss, verstrichen ist, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich oder dem Besteller ist eine Nachfrist von 4 Wochen nicht zuzumuten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser AGLB. Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, bestimmt Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch TSI. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 478 BGB bleiben unberührt, sofern dem Besteller kein gleichwertiger Ausgleich gewährt wird.

7. Haftungsbegrenzungsklausel

Eine Haftung von TSI für Pflichtverletzungen besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (Kardinalpflicht), auch bei einfacher Fahrlässigkeit. „Vertragswesentlich“ sind diejenigen vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung durch TSI der Besteller regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn TSI eine Garantie abgegeben oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, sie gilt auch nicht für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Haftet TSI aufgrund einfacher oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen TSI nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Haftet TSI aufgrund einfacher Fahrlässigkeit oder aufgrund grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder Beauftragten, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören, haftet TSI auch nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Soweit durch diese Bestimmung die Haftung von TSI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten oder freien Mitarbeiter von TSI.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus den auf der Grundlage dieser AGLB getätigten Geschäften ergebenden Verpflichtungen ist Hamburg.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGLB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.